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FP Lausch: Willkürlichem Handeln gegen einzelne Exekutivbeamte muss Riegel vorgeschoben werden.
Utl.: Unwiderrufliche Schlechterstellung von einzelnen Beamten der Exekutive durch Vorgesetzte muss ein Ende finden – Dieser Passus im BDG nicht mehr zeitgemäß
Im Zuge seiner Rede im Parlament fordert der Freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Lausch, dass einem politisch motiviertem Handeln gegen einzelne Exekutivbeamte nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. "Es kommt immer wieder vor, dass Beamten der Exekutive willkürlich Steine in den Weg gelegt werden. Gegen schriftliche Ermahnungen oder Belehrungen, stehen den einzelnen Exekutivbeamten keine Rechtsmittel zur Verfügung. Diese wirken sich negativ auf das Fortkommen der Beamten aus, und somit sind einem etwaigen Missbrauch, diversen Fehlentscheidungen sowie einer auch parteipolitischen Postenbesetzung Tür und Tor geöffnet." so Lausch.
Der Freiheitliche Abgeordnete hat einen Antrag eingebracht, um diesen Missstand auszumerzen und mehr Schutz für alle Exekutivbeamten, gegen Tatsachenentscheidungen von Einzelpersonen, welche nicht mehr rückgängig gemacht werden können, und sich ewig im Personalakt befinden, sicher zu stellen. "Wenn Ermahnungen oder Belehrungen von Vorgesetzten in den Personalakt beigelegt werden, können diese nicht mehr gelöscht werden. Diese Schriftstücke wirken sich im Regelfall für den einzelnen Beamten negativ aus. Eine subjektiv festgestellte, lapidare Dienstrechtsverletzung wird dem Beamten drei Jahre negativ vorgehalten und bleibt ein Dienstlebenlang in seinem Personalakt. Dieser Umstand und die Tatsache, dass der betroffene Beamte keinerlei Rechtsmittel gegen diese Einzelentscheidung hat, sind aus Sicht der österreichischen Rechtsstaatlichkeit der eigenetliche Skandal und erfordern aus meiner Sicht eine sofortige Gesetzesänderung." so Lausch weiter.
Der FP Nationalratsabgeordnete und Dienststellenausschussobmann der größten Justizanstalt Österreichs, fordert ein sofortiges Umdenken bei dieser Gesetzesstelle. "In der gesamten österreichischen Rechtsprechung ist ein Rechtsmittel zulässig. In der Strafgerichtsbarkeit und bei allen Verwaltungsübertretungen, kann Jeder Urteile, Bescheide und Beschlüsse bekämpfen. Das Beamtendienstrechtsgesetz ist in diesem Sinne völlig veraltet und es ist untragbar, dass unseren Beamten in diesem Fall kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Solche Gesetze dienen als Motivationskiller, und führen nur zu Demotivation und Burnout-Syndromen, die meist in langen Krankenständen oder Frühpensionierungen enden. Deshalb wollen wir diesen Teil des Beamtendienstrechtsgesetzes ändern und die Rechte der betroffenen Beamten an die übrige österreichische Rechtsprechung angleichen." so Lausch abschließend.