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Dienstag, 06.Dezember.2011

FP-Lausch: Mehr Schutz für unsere Kinder - Keine Hafterleichterungen für Sexualstraftäter


Strafvollzug muss ernstzunehmender Bestandteil der Generalprävention bleiben.


Im Zuge der Debatte im Parlament  über die von der FPÖ geforderte dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger und Minderjähriger vor Sexualstraftätern hielt NAbg. Christian Lausch in seiner Rede im Plenum fest, dass vor allem auch der Strafvollzug  eine ernstzunehmende Maßnahme hinsichtlich der Generalprävention bleiben muss. "Nicht nur das Strafausmaß, auch der Strafvollzug ist entscheidend für die generalpräventive Wirkung. Wenn zu einer unbedingten Strafe verurteilte Kinderschänder nach wenigen Monaten per Fußfessel wieder in die Freiheit entlassen werden, ist eine abschreckende Wirkung so gut wie nicht mehr vorhanden. Ein ausreichender Schutz unserer Kinder ist unter diesen Umständen nicht vorhanden." so Lausch.

Für den freiheitlichen  Nationalratsabgeordneten ist es erschreckend, dass zwar alle im Parlament vertretenen Parteien predigen, sie wären für mehr Kinderschutz, die Realität jedoch ganz anders aussieht. So wurde von allen Parteien einstimmig eine Ausschussfeststellung beschlossen, dass bei der Anwendung der Fußfessel für Sexualstraftäter in allen Fällen die Interessen der Opfer und der Generalprävention zu berücksichtigen sind. "Durch das Verhalten der Justizministerin in einem aktuellen Fall wurde diese Feststellung nun mit Füßen getreten. Erst kürzlich ging ein verurteilter Kinderschänder nach wenigen Monaten Haft per Fußfessel frei. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer und eine Gemeingefährdung für unsere Kinder!" so Lausch empört.

Laut Lausch hätte die FPÖ unter der Prämisse, dass auch Kinderschänder nach wenigen Monaten per Fußfessel ohne wenn und aber von der Ministerin in die Freiheit entlassen werden, dem Gesetz niemals zugestimmt. "Die Ministerin muss endlich zugeben, dass sie in der Causa Fußfessel  für Kinderschänder völlig versagt hat, und auch in ihrem Ministerium und der Vollzugsdirektion Fehler passiert sind. Täter dürfen nicht mehr Rechte haben als Opfer. Kinderschänder gehören die gesamte Haftdauer hinter Schloss und Riegel!" so Lausch abschließend.