Single view
FPÖ-Lausch/Herbert: Die GÖD hat den Verschärfungen im Disziplinarrecht zugestimmt, Herr Simma
GÖD-Justizwachevorsitzender Simma outet sich als ahnungsloser gewerkschaftlicher Geisterfahrer
"Bei dieser offen zur Schau gestellten Form des Interessenverrates ist es eigentlich kein Wunder, dass die GÖD laufend Gewerkschaftsmitglieder an die Freie Exekutivgewerkschaft (FEG) verliert", stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende, NAbg. Werner Herbert, fest.
"Da lassen die GÖD-Granden Neugebauer (V) und Pendl (S) unsere
Exekutivbeamten völlig im Stich und stimmen im Verfassungsausschuss
der umstrittenen Verschärfung des Disziplinarrechtes zu, während der
GÖD-Justizwachevorsitzende Simma diese Zustimmung nicht nur offen
kritisiert sondern auch scheinbar von den internen Vorgängen
innerhalb der GÖD keine Ahnung hat", so Herbert.
Auch der freiheitliche NAbg. Christian Lausch, selbst
Justizwachebeamter der die neuen Disziplinarbestimmungen als
rot-schwarzes, exekutivfeindliches Konstrukt bezeichnet, findet die
Darstellung von Simma höchst fragwürdig "Wenn schon die
Gesprächsbasis innerhalb der GÖD nicht passt, dann hätte Sima nur die
offizielle Parlamentskorrespondenz durchzulesen müssen aus der
hervorgeht, dass die neuen Bestimmungen von Pendl und Neugebauer
mitbeschlossen wurden!" so Lausch. Lausch vermutet aber auch, dass
neben der Ahnungslosigkeit und Unbekümmertheit von Simma auch eine
bekannte Strategie der GÖD-Gewerkschafter bei dessen Aussendung
angewendet wurde, nämlich so zu tun, als hätte die GÖD nichts mit den
gegenständlichen dienstrechtlichen Verschlechterungen zu tun. "Dieses
Ablenkungsmanöver ist beschämend für einen Personalvertreter. Man
versucht den Kollegen Sand in die Augen zu streuen, damit die
Exekutive nicht merkt, dass die GÖD-Granden längst nicht mehr die
eigenen Leute vertreten sondern vielmehr unsere Interessen verraten
und verkaufen".
Eines stellen die beiden Abgeordneten jedoch mit aller Deutlichkeit
fest: "Beamte die eines Sexual- oder Folterdeliktes rechtskräftig
verurteilt wurden, haben in der Exekutive nichts verloren. Aber diese
vorverurteilende Verschärfung des Disziplinarrechtes ist nicht nur
unverhältnismäßig und überschießend, sondern erklärt die
Exekutivbeamten zukünftig zum dienstrechtlichen Freiwild - und das
mit Duldung und Zustimmung der GÖD".